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Hübl Lagertechnik GmbH – GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 08/2023

1. ALLGEMEINES
Gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und auch für zukünftige Geschäftsfälle. Zuwiderlaufen der Geschäftsbedingungen wird nicht anerkannt und es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Erst mit der schriftlichen Annahme oder Ausführung der Bestellung durch uns, kommt der Vertrag nur zu unseren Geschäftsbedingungen zustande. Alle Vereinbarungen, (insbesondere behauptete Vertreterzusagen, Zusicherungen von Eigenschaften…) sind nur gültig und rechtswirksam, wenn schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt. Bei Wiederverkauf sind unsere Geschäftsbedingungen sinngemäß an den Kunden weiterzugeben. Nicht angeführte Leistungen sind nicht im Umfang enthalten und müssen, falls nötig oder gewünscht, zusätzlich verrechnet und bezahlt werden. Die in Angeboten, Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Tragfähigkeit und ähnliches sind unverbindlich. Die Vertragsannahme durch uns ist rechtzeitig, wenn sie binnen 4 Wochen nach dem Einlangen der Bestellung an den Kunden übermittelt wird. Abweichungen in der Annahmeerklärung gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 3 Tagen ab dem Datum der Annahme schriftlich widersprochen wird. Konstruktions- und Formänderungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

3. LIEFERUNG
Die Lieferfristen beginnen frühestens mit Bestellungsannahme, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher Details. Falls eine Vorausleistung des Kunden vereinbart ist, beginnt für uns die Lieferfrist erst nach deren vollständiger Erbringung. Lieferfristen werden ohne Gewähr vereinbart und nach Möglichkeit eingehalten.
Sie beginnen von Neuem zu laufen, oder können von uns anderweitig festgesetzt werden, wenn auf Wunsch des Bestellers Änderungen vereinbart werden. Wird die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 3 Monate überschritten, so ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält er geleistete Anzahlungen zinsenfrei zurück. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Bestellungsannahme abgenommen werden, sonst treffen den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges. Wir sind zum Vertragsrücktritt auch dann berechtigt, wenn uns nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung, wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden bekannt werden, die eine vollständige Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden fraglich erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

4. ABNAHME, VERZUG
Der Besteller ist verpflichtet, bestellte Waren oder Leistungen auch in Teilen abzunehmen. Bleibt der Kunde der Bereitstellungsmeldung mit der Abnahme der Lieferung/Leistung, der Bezahlung in Verzug, sind wir wahlweise auch berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von mindestens 50% des Kaufpreises (bei uns ständig lagernder Ware) oder den vollen Kaufpreis (bei nicht ständig lagernder Ware) oder den Ersatz des darüber hinaus gehenden Schadens zu verlangen. Auch die anfallenden Lagerkosten sind mit € 5,-/m2 und angefangener Woche zu ersetzen. Diese Stornogebühr können wir auch verlangen, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt. Hat der Kunde den Kaufgegenstand bereits in seiner Verwahrung, gilt für jeden angefangenen Monat der Besitzdauer ein Mindestentgelt von 1/6 des Kaufpreises vereinbart, sofern der volle Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde, wobei der Gegenstand weiter bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Besitz verbleibt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so wird nach unserer Wahl A) sofort die gesamte Restschuld fällig und oder B) bis zur Rückgabe ein Mindestmietentgelt von 1/6 pro Monat des Kaufpreises fällig. Mangels sofortiger Zahlung erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden am Kaufgegenstand und vereinbaren sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes. Alle durch Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes kann sich der Kunde nicht darauf berufen, dass dieser für den Gewerbebetrieb unentbehrlich ist.

5. PREISE/RECHNUNGEN
Alle Preise sind freibleibend, ohne Verpackung, zerlegt ohne Montage, ohne sonstige Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer. Materialpreis- bzw. Lohnsteigerungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung trägt der Besteller (auch bei Pauschalpreisvereinbarung).Rechnungslegung erfolgt per Email. Wird eine Zusendung per Post gefordert, verrechnen wir eine Aufwandspauschale in der Höhe von € 5,00

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Standardlagerware: ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen
b) Anlagen/Anfertigungen: 35 % bei Auftragsbestätigung / 35 % bei Lieferbereitschaftsmeldung / Rest nach Fertigstellung.
c) Montage: ohne Abzüge nach Fertigstellung
Zahlungen des Kunden werden bei abweichender Zahlungswidmung zuerst auf aufgelaufene Kosten und Zinsen, dann auf Serviceleistungen und Reparaturen und zuletzt auf Material, von mehreren Positionen auf die jeweils älteste, gerechnet. Rabatte vom maßgeblichen Listenpreis werden stets nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt. Wenn der Kunde in Konkurs verfällt, oder einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich anstrebt, verliert er den ihm eingeräumten Rabatt. In all diesen Fällen gilt der Listenpreis der jeweils gültigen Preisliste als Kaufpreis. Gegenverrechnung ist nicht gestattet. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von 1,5 % per Monat verrechnet. Vertreter sind zum Inkasso nicht befugt und daher ist die Zahlung an diese nicht schuldbefreiend.

7. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtschuld des Kunden. Der Wiederverkauf ist gestattet, wenn die Ware zur Gänze bezahlt ist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Er ist verpflichtet, uns von gerichtlichen und außergerichtlichen Zugriffen unverzüglich zu verständigen. Sämtliche Kosten zur Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu Lasten des Kunden.

8. GEWÄHRLEISTUNG
Auf entsprechende Fehlerfreiheit von Neumaterial während gesetzlicher Dauer ab Gefahrenübergang. Bei Gebrauchtwaren, Reparaturen, Umbau von fremden oder alten Waren ist Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistung nach unserer Wahl auf Reparatur oder Ersatz beanstandeter Teile oder Rückabwicklung des beanstandeten Teils. Einspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht. Wir leisten auch Gewähr für eingebaute Teile von Zulieferanten, mit Ausnahme für Ketten, Motoren und Bänder, sowie alle gleitenden Teile und Verschleißteile. Hinsichtlich der gewährleistungsfreien Teile werden wir dem Kunden die uns gegen den Hersteller wegen des Mangels zustehenden Ansprüche abtreten. Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und Ausfalls- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für natürliche Abnützung, für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Überlastung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, für chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, die ohne unser Verschulden entstehen, ferner nicht für Verformungsschäden infolge Wärme- oder Kälteeinwirkung. Kunde muss die gelieferte Ware sofort bei Ablieferung untersuchen und Mängel (exakt dokumentiert) sofort bei Eingang der Ware uns schriftlich melden. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Um Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt haben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Material auf seine Kosten an uns unverzüglich zu senden, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können. Bei unberechtigten gemeldeten Mängeln werden unsere Kosten in Rechnung gestellt.

9. SCHADENERSATZ bzw. PRODUKTHAFTPFLICHT
Ersatzpflicht für Sachschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist einschließlich aller Regressansprüche ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Bestellers oder Dritter auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen. Für von Kunden beigestellte Zeichnungen haften wir nicht für deren Richtigkeit und es müssen alle Vorschriften beachtet werden und es dürfen nur befugte Fachleute arbeiten

10. GEFAHRENÜBERGANG
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf Kunde über, auch bei frachtfreier Lieferung und Versendung von Teilen mit der Übergabe des Gegenstandes an den Transporteur oder mit der Verladung auf unsere betriebseigenen Transportmittel, bei vereinbarter Selbstabholung mit Bereitschaftsmeldung. Gelieferte Gegenstände sind vom Kunden zu übernehmen, auch wenn sie Mängel aufweisen.
Transportmittel und Verpackung werden von uns gewählt.

11. TECHNISCHE BERATUNG
Alle Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen oder technische Beratungen sind unverbindlich. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne und dergleichen bleiben in unserem Eigentum und sind unser Urheberrecht. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden Bei Zuwiderhandeln steht uns ein Ersatz von mindestens € 2.500,- zu.
Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwürfe sind nur dann unentgeltlich, wenn darüber ein Vertrag zustande kommt und vollständig erfüllt wird.

12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Schleißheim als Erfüllungsort und es wird für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergeben, der Gerichtsstand bei dem für Schleißheim zuständigem Gericht vereinbart. Auf die Geschäftsbeziehungen ist österreichisches Recht anzuwenden.

13. MONTAGE
Erfolgt ausschließlich zu unseren beigefügten Montagebedingungen (es sind immer die Waren vor Eintreffen der Monteure abzuladen und direkt an den Montageort zu bringen und die für die Montage erforderlichen Hilfsmittel (wie z.B. Stapler + Bedienungspersonal, etc.) kostenlos beizustellen

14. VERPACKUNG
Ist nicht entpflichtet und wird generell nicht zurückgenommen. Tauschpaletten werden bei nicht sofortigem Tausch in Rechnung gestellt. Bei späterer Retourgabe wird ein Mehrkostenbeitrag von € 15,- in Rechnung gestellt.

15. UNWIRKSAMKEIT
Einzelne unwirksame Vertragsklauseln führen (ganz oder teilweise) nicht zur Gesamtnichtigkeit der Vertragsklauseln.

16. DATENSCHUTZ
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

17. OBERFLÄCHEN
Alle Teile sind für Innenraum vorgesehen; bei pulverbeschichteten Teilen ist elektrostatisch bedingt die Farbverteilung unterschiedlich; bei verzinkten Teilen ist die optische Oberfläche systembedingt heller oder dunkler oder weißes Zinkoxid möglich.

18. TRAGKRAFTSCHILDER
Diese sind vom Kunden zu erstellen und anzubringen. Wir bieten die Erstellung gerne extra an.

19. ZUTRITTSRECHT
Dies ist uns und unseren Prüforganen jederzeit zu gewähren